Die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG ist eine Serviceeinrichtung des Bundesverbandes Deutscher Bestatter e.V. Düsseldorf, und des Kuratoriums Deutsche Bestattungskultur e.V. Bonn. Sie wurde zur Absicherung der für Ihre dereinstige Bestattung zu hinterlegenden Gelder gegründet und unterliegt dem strengen deutschen Aktienrecht. Ihre Treuhandeinlage wird zusätzlich abgesichert durch die Ausfallbürgschaft einer namhaften deutschen Sparkasse. Hierüber erhalten Sie von dieser eine entsprechende Bestätigung.
Nachdem Sie mit uns einen Bestattungsvorsorgevertrag geschlossen haben, der auch den Kauf des Grabmals beinhalten kann, schließen Sie entsprechend dem von uns erstellten Kostenvoranschlag einen Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag ab. Die Zahlung erfolgt direkt an die Treuhand AG.
Nach Abschluss des Vertrages und Einzahlung der vereinbarten Summe wird Ihr Kapital nach den Anlagerichtlinien des Aufsichtsrates, die den Kriterien der Mündelsicherheit ähneln, bestverzinslich als Treuhandvermögen angelegt.
Die Höhe Ihres Treuhandvermögens wird Ihnen auf Anfrage, mindestens aber jährlich, über uns mitgeteilt. Außerdem stellt die Treuhand Ihnen sowohl auf Ihre Aufforderung wie auch einmal jährlich über uns, als Vertragsbestatter, Zinsbescheinigungen zur Verfügung.
Im Todesfall wird das Treuhandvermögen einschließlich der aufgelaufenen Zinsen an uns zur Erfüllung Ihres Bestattungsvorsorgeauftrages ausgezahlt.
Der Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag ist kündbar. Die Auszahlung erfolgt jedoch auch hier immer über uns als Ihren Ansprechpartner vor Ort.
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